Sonstige Anträge
Hier finden Sie weitere Anträge, welche für Sie interessant sein könnten.
Antrag auf bedarfsgerechte Betreuung:
Um einen Betreuungsvertrag abschließen zu können, benötigen wir eine positive Bestättigung dieses Antrages. Sollten Sie beachsichtigen Ihr Kind maximal bis zu 6 Stunden täglich in eine Einrichtung zu geben, brauchen Sie diesen Antrag nicht zu stellen.
- Für den Landkreis Ludwigslust-Parchim:
"Antrag auf bedarfsgerechte Förderung eines Kindes..."
dazu benötigen Sie eine Arbeitszeitbescheinigung,welche Ihr Arbeitgeber ausfüllen
muss.
- Für die Landeshauptstadt Schwerin:
"Antrag auf bedarfsgerechte Förderung eines Kindes..."
dazu benötigen Sie eine Arbeitszeitbescheinigung,welche Ihr Arbeitgeber ausfüllen
muss.
Die Anträge müssen schriftlich bei den jeweiligen Ämtern eingereicht werden. Mit der positiven Rückmeldung wenden Sie sich an Frau Graf (03863/5454-332) im Amt Crivitz.
Antrag auf Geschwisterermäßigung:
Sollten Sie aktuell mehr als ein Kind in einer Betreuungseinrichtung haben, können Sie eine Ermäßigung beantragen.
- Für den Landkreis Ludwigslust-Parchim:
"Antrag auf Geschwisterermäßigung"
Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung zu Ihrem Antrag. Diese schriftliche Rückmeldung muss an Frau Graf (03863/5454-332) im Amt Crivitz weitergeleitet werden. Wir können Ihnen diese Ermäßigung nur gewähren, wenn uns ein positiver Bescheid vorliegt. ACHTUNG: In der Regel wird die Ermäßigung nur für einen bestimmten Zeitraum genehmigt. Es ist Ihre Aufgabe darauf zu achten und gegebenfalls einen neuen Antrag zu stellen.
Antrag auf Elternunterstützung:
Sie gehören nicht zu den "Sitzenverdienern" und die Kosten für die Betreuung ihres / ihrer Kindes / Kinder stellt für Sie ein Problem da... Es gibt die Möglichkeit, dass die Kosten für die Betreuung und Verpflegung ganz oder auch anteilig vom Landkreis übernommen werden.
- Für den Landkreis Ludwigslust-Parchim:
"Antrag auf Elternunterstützung"
"Merkblatt für den Antrag auf Elternunterstützung"
- Für die Landeshauptstadt Schwerin:
"Antrag auf Elternunterstützung"
Dazu wird ein "Verdienstnachweis" benötigt.
Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung zu Ihrem Antrag. Diese schriftliche Rückmeldung muss an Frau Graf (03863/5454-332) im Amt Crivitz weitergeleitet werden. Wir können Ihnen diese Ermäßigung nur gewähren, wenn uns ein positiver Bescheid vorliegt. ACHTUNG: In der Regel wird die Ermäßigung nur für einen bestimmten Zeitraum genehmigt. Es ist Ihre Aufgabe darauf zu achten und gegebenfalls einen neuen Antrag zu stellen.
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